hi,
meinem kumpel haben sie einige monate nach der typisierung einfach die kiste von amtswegen abgemeldet und eine strafe von € 150,- aufgebrummt.......
großes

stand ihm auf der stirn - erklärung:
er hat wie die meisten mit der typisierungsbestätigung die ja sofort ausgestellt wird angemeldet. typenschein kam ein paar tage/wochen später.
NUR, innerhalb einer bestimmten frist muss die anmeldung in den typenschein nachgetragen werden, sollte dies nicht gemacht werden, erlischt quasi die zulassung des fzg bis man den typenschein zur neuanmeldung vorlegen kann. verwaltungsstrafe muss man aber trotzdem blechen.
also
1 x anmelden ~160,-
zwangsabmeldung durch behörde ~ gratis
1 x strafe ~150,-
1 x NEU anmelden ~160,-
wer mit seinen sachen sorglos umgeht, blecht 3fach.......
aufpassen und nicht vergessen, nachtragen!!!!
frist ist glaub ich 6 monate oder so, im zweifelsfall bei der anmeldestelle nachfragen!!!
ciao
sigi