hallo,
das Thema hat mich auch brennend interessiert und habe deshalb eine Mail an die Rennleitung geschrieben und das kam heute zurück:
Sehr geehrter Herr .....!
Wenn im Typenschein od. Einzelgenehmigungsbescheid nur die Motornummer
eingetragen ist, so ist nach Motortausch diese Änderung bei der KFZ
Landesprüfstelle
eintragen zu lassen. Dazu ist eine Bestätigung vom Generalimporteur des
Fahrzeuges vorzulegen, in der bescheinigt wird, dass der eingebaute Motor
typengleich ist und die technischen Daten (Abgas, Lautstärke, usw.....)
nicht schlechter sind als die genehmigte Type.
Wenn im Typenschein od. Einzelgenehmigungsbescheid nur eine Motortype bzw.
Motorcode eingetragen ist, so ist nach Motortausch mit einem Motor gleicher
Type diese Änderung nur der Zulassungsstelle zu melden.
Hoffe mit der Information gedient zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen!
Ing. Heinrich Wiesinger
Land OÖ - Verkehrstechnik
mail to:
heinrich.wiesinger@ooe.gv.at
Hoffe jetzt ist alles klar!
lg